Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Verwertungsplattform für den Ankauf von Fahrzeugen („AGB“) durch Käufer
1. Gegenstand und Nutzung der Plattform
1.1. Gegenstand Die Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement GmbH, in Zusammenarbeit mit Autorola („Betreiber“) stellt unter der Domain raiffeisenleasing.autorola.at eine Versteigerungsplattform („Plattform“) für Fahrzeuge zur Verfügung. Diese Plattform wird insbesondere vom Betreiber, aber auch von anderen Unternehmen iSd UGB, von voll geschäftsfähigen Person über 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Österreich oder von Gebietskörperschaften („Verkäufer“) zum Verkauf von Fahrzeugen genutzt.
1.2. Wer darf auf der Plattform mitbieten Die Nutzung der Plattform zum Zweck des Erwerbes eines Fahrzeuges steht ausschließlich autorisierten KFZ-Betrieben und KFZ-Fachwerkstätten, Autohäusern und Gewerbetreibende des KFZ- Handels sowie zertifizierten Automobilverwertern („Bieter“ oder „Käufer“) zur Verfügung, die vom Betreiber akzeptiert wurden. Verbraucher im Sinne des KSchG sind vom Kreis der Bieter ausgeschlossen. Um einen Zutritt zu der Plattform zu erlangen ist die Übermittlung eines aktuellen Firmenbuchauszugs, eines aktuellen Gewerbeschein sowie eine Kopie eines aktuellen Lichtbildausweises des handels- bzw. gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich. Erst nach positiver Prüfung der Unterlagen wird der Login auf der Plattform für den Bieter freigeschalten. Im Falle der Registrierung durch einen vertretungsbefugten Mitarbeiter hat dieser zu den o.a. Dokumenten auch eine entsprechende Vollmacht vorzuweisen. Der Betreiber ist berechtigt, einzelne Bieter ohne Angaben von Gründen von der Nutzung der Plattform auszuschließen.
1.3. Zugang / Verpflichtung der Bieter Werden die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Bieter ein Passwort samt Logindaten. Der Bieter ist nicht berechtigt, das System oder den Zugangscodes an Dritte weiterzugeben. Der Bieter verpflichtet sich, sein Passwort geheim zu halten und hat sicherzustellen, dass Dritten ein Zugang mittels seines Passwortes nicht möglich ist. Er wird diesbezüglich seine Mitarbeiter entsprechend informieren und auch verpflichten. Der Bieter haftet für den Missbrauch seines Passwortes und ist verpflichtet, den Betreiber umgehend in Kenntnis zu setzen, sollte ein Dritter Kenntnis des Passwortes erlangen.
Bieter, die gegen die gegenständlichen AGB verstoßen, werden von der weiteren Nutzung der Plattform ausgeschlossen und ihr Zugang wird gesperrt. Eine Sperre/Löschung der Zugangsberechtigung erfolgt auch bei Wegfall der angeführten Voraussetzungen (siehe Punkt 1.2, oben). Eine Löschung der Registrierung wird vom Betreiber nach schriftlicher Mitteilung durch den Bieter vorgenommen.
1.4. Angebot und Kaufabschlüsse Der Bieter erklärt durch Angebotsabgabe auf der Plattform ausdrücklich diese Nutzungsbedingungen vollinhaltlich zu akzeptieren. Eine Angebotsabgabe ist rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag kommt direkt zwischen dem konkreten Verkäufer und dem Bieter zustande. Die jeweiligen Fahrzeuge können in unterschiedlicher Form (siehe Punkt 2 unten) zum Kauf angeboten werden. Die Gebotsangabe erfolgt online über die Verwertungsplattform und wird in ganzen EURO- Beträgen abgegeben. Die Mindeststeigerungsstufe beträgt immer ganze EUR 100,--. Alle Preisangaben für das Fahrzeug auf der Plattform werden beim Fahrzeug angegeben - inkl. bzw. exkl. 20 % Umsatzsteuer (USt) angegeben. Ein Mindestbetrag wird vom System vorgegeben. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wird der Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Bieter abgeschlossen, erfolgt der Verkauf ohne Verrechnung dementsprechend.
Bieter, die nicht im österreichischen Bundesgebiet ihrem Geschäft nachgehen, müssen dennoch die Gebotsangabe inklusive österreichischer USt vornehmen, die Proformafaktura wie die Faktura ist gemäß den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften auszustellen. Es gelten hier jedoch für den Eigentumserwerb erweiterte Bestimmungen (Punkt 3.4f, unten).
2. Durchführung der Auktion
2.1. Präsentation der Fahrzeuge Die Fahrzeuge werden mit mindestens 6 Farbbildern auf der Onlineverwertungsplattform präsentiert. Die Bilder stellen das Fahrzeug inklusive allfälliger Mängel dar. Der Zustand der einzelnen Fahrzeuge wird anhand eines informativen Berichts über den Zustand („Zustandsbericht“) dargelegt, der von einem Dritten erstellt wird und einen etwaigen Reparaturbedarf darlegen kann. Der Betreiber übernimmt weder für Richtigkeit noch für die Vollständigkeit der Angaben über das Fahrzeug sowie Angaben in diesem Zustandsbericht eine Haftung.
Der Betreiber teilt jedem in einer Auktion angebotenen Fahrzeug eine s.g. Auftrags- Identifikationsnummer („Auftrags-ID“) zu. Ist einer Auftrags-ID „P10“ vorangestellt , gelten die Verkaufsbedingungen gemäß Punkt 3. Ansonsten gelten die Verkaufsbedingungen gemäß Punkt 4. In diesen Fällen (Punkt 4) handelt es sich entweder um Fahrzeuge im Eigentum des Betreibers oder um Einzugsfahrzeuge oder Rückläufer aus Finanzierungen bzw. um Fahrzeuge aus einem Eigenfuhrpark.
2.2. „Offenes Angebot“ Der Bieter wird zur Abgabe eines bindenden Angebots eingeladen. Der Bieter kann den gewünschten Betrag (sogenanntes „Freies Gebot“) eingeben. Der Startpreis bleibt immer angezeigt und der Bieter bekommt keine Information über die bereits abgegebenen Gebote von den anderen Bietern. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, jederzeit das Gebot zu akzeptieren oder abzulehnen. Der Bieter wird per E-Mail über die Entscheidung des Verkäufers informiert.
2.3. „Freie Auktion“ Der Bieter kann direkt ein Maximalangebot eingeben, das er zu zahlen bereit ist. Niemand, weder die anderen Bieter noch der Verkäufer kann das Maximalangebot sehen. Das Maximalangebot wird automatisch mit den Angeboten anderer Bieter verglichen. Die Höhe des Kaufpreises des Objekts wird durch das zweitbeste Angebot zzgl. eines Angebotschrittes des Bieters bestimmt bzw. festgelegt. Der Maximalbetrag wird nur verrechnet, wenn ein anderer Bieter ein Maximalangebot in derselben Höhe abgibt. Sobald ein Angebot über den Startpreis abgegeben wird, und ein Bieter bei Auktionsende Höchstbieter ist verpflichtet er sich, das Objekt zu kaufen. Wenn ein anderer Bieter ein höheres Angebot als das vorliegende Maximalangebot abgeben sollte, dann wird der Bieter unverzüglich per E-Mail informiert, dass er nicht mehr Bestbieter ist, und dass er ein neues Angebot abgeben muss um das Objekt zu erwerben.
Mit Zeitablauf der Angebotsphase erhält jener Bieter das Fahrzeug, welcher das höchste Angebot abgegeben hat.
2.4. „Freie Auktion mit Verlängerungsminute“ Auf Basis des Ablaufes in Punkt 2.3. „freie Auktion“ besteht im System zusätzlich die Möglichkeit der „Freien Auktion mit Verlängerungsminute“. Langt in den letzten drei Minuten der Angebotsphase noch ein weiteres Höchstangebot ein, so verlängert sich die Angebotsphase automatisch immer wieder um drei Minuten bis kein weiteres Höchstangebot mehr vorliegt. Der Bieter, der am Ende der verlängerten Angebotsphase das Höchstangebot legt, erlangt den Zuschlag.
2.5. „Freie Auktion mit Reservepreis“ Die Funktionalität "Reservepreis" (= Mindestpreis) kann bei einzelnen Fahrzeugen vorkommen. Sichtbar ist die Verwendung eines Reservepreises in den Details durch "Es gibt einen Reservepreis". Die Höhe des Mindestpreises wird nicht angeführt. Wird in der Auktion der Reservepreis erreicht, so wird der Informationssatz "Reservepreis wurde erreicht" angezeigt.
2.6. „Sofort-Kauf-Variante“ und „Festpreis“ Einige Auktionen werden mit der „Sofortkaufen" Option angeboten. Wenn der Bieter bereit ist, den Sofortkaufpreis für das Objekt zu zahlen, kann er auf „Sofortkaufen" klicken. Sobald der Bieter diesen Kauf mit dem Passwort bestätigt hat, ist die Auktion beendet und er hat das Objekt erworben. Die Sofortkaufen-Option verschwindet sobald ein Bieter ein erstes Gebot über den Startpreis abgegeben hat.
2.7 Sonderbestimmungen für Fahrzeuge mit „P10“-ID
2.7.1 Erreichen / Überschreiten des Startpreises: Erreicht oder übersteigt das Gebot eines Bieters nach Beendigung der Auktion den Startpreis, erhält dieser Bieter den Zuschlag.
2.7.2 Bestanbot liegt unter dem Startpreis: Liegt das Bestanbot unter dem Startpreis wird der Verkäufer von RL-FPM darüber unter Angabe des Bestanbots informiert. Der Verkäufer hat sodann die Möglichkeit, seine ausdrückliche Zustimmung zur Erteilung des Zuschlags an diesen Bieter zu erteilen und die Auktion somit abzuschließen. Mit Zustimmung zur Zuschlagserteilung kommt der Kaufvertrag mit diesem Bieter zu dem von diesem Bieter gebotenen Kaufpreis zustande. Die Zuschlagserteilung erfolgt in diesem Fall elektronisch über die Website, indem RL-FPM den Bieter über die Annahme des Gegenanbots durch den Verkäufer informiert. Liegt das Bestanbot unter dem Startpreis besteht keine Verpflichtung des Verkäufers der Zuschlagserteilung zuzustimmen.
2.7.3 Der Kaufvertrag kommt mit Zuschlagserteilung gemäß den Bedingungen Punkt [3] zustande. RL-FPM wird den Käufer über das Zustandekommen des Kaufvertrages, dh über die Zuschlagserteilung, informieren. In weiterer Folge übersendet RL-FPM dem Verkäufer und dem Käufer die jeweiligen Kontaktdaten sowie ein unverbindliches Muster eines Kaufvertrages und ein unverbindliches Muster eines Übergabeprotokolls (das auch als Bestätigung des abgeschlossenen Kaufvertrages in Form einer schriftlichen Kaufurkunde dienen kann). Der Nutzer und der Käufer kommunizieren ab diesem Zeitpunkt direkt miteinander.
2.8 Handling Fee Für die Durchführung des Verkaufs wird dem Käufer eine Handling Fee in der Höhe von EUR 325,-- exkl. USt verrechnet
3. Kaufvertragsbedingungen für Fahrzeuge mit „P10“-ID
3.1 Der Kaufpreis ist Zug um Zug mit Übergabe des Fahrzeuges und binnen einer Frist von 9 (neun) Kalendertagen ab Übergabe des Fahrzeuges zahlbar. Der Käufer hat den Kaufpreis jedoch unverzüglich nach Zuschlagserteilung bei RL-FPM zu erlegen. Klarstellend festgehalten wird, dass RL- FPM über den Kaufpreis ausschließlich nach Anweisung des Käufers verfügt und nicht als Treuhänder tätig wird. RL-FPM verständigt den Verkäufer vom Erlag des Kaufpreises. Erst ab Zugang dieser Verständigung ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug zur Abholung bereit zu halten und an den Käufer zu übergeben.
3.2 Abholung / Übergabe: Der Verkäufer hat das Fahrzeug samt Fahrzeugpapieren und Fahrzeuggrundausstattung (zB Pannendreieck, Verbandskasten) binnen 7 (sieben) Kalendertagen nach Zuschlagserteilung und Verständigung über den Erlag des Kaufpreises bei RL-FPM an der Adresse des Verkäufers zur Abholung bereitzuhalten und das Fahrzeug an den Käufer zu übergeben.
Die Übergabe ist durch eine Übernahmebestätigung zu dokumentieren, die vom Verkäufer und vom Käufer zu unterfertigen ist. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges der RL-FPM eine Kopie der beidseitig unterschriebenen Übernahmebestätigung zu übermitteln.
Der Käufer weist die RL-FPM unwiderruflich an, den Kaufpreis binnen einer Frist von 7 (sieben) Kalendertagen nach Erhalt der beidseitig unterschriebenen Übernahmebestätigung an den Nutzer zu überweisen.
3.3 Der Verkäufer leistet Gewähr, dass er Eigentümer des Fahrzeuges ist und das Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Das Fahrzeug hat im Zeitpunkt der Übergabe den auf der Plattform gemachten Angaben des Verkäufers zu entsprechen.
3.4 Dem Käufer wird empfohlen, das Fahrzeug vor Übernahme daraufhin zu überprüfen, ob das Fahrzeug den vom Verkäufer auf der Plattform gemachten Angaben entspricht. Dem Käufer wird weiters empfohlen sich davon zu überzeugen, dass die Fahrzeugdaten mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Abweichungen sind vom Käufer unverzüglich zu rügen. Die unbeanstandete Übernahme des Fahrzeuges durch den Käufer führt zum Untergang von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.
3.5 Mit Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer geht die Gefahr für Untergang, Verlust, Beschädigung auf den Käufer über.
3.6 Der Verkäufer und der Käufer verzichtet jeweils ausdrücklich auf eine Anfechtung des Kaufvertrages aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen Irrtums oder laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte).
3.7 Kommt es im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zu Rechtsstreitigkeiten, sind diese verpflichtet, RL-FPM über die Streitigkeiten zu informieren. RL-FPM ist berechtigt, diese Information in Evidenz zu halten und für interne Zwecke zu verwenden. RL-FPM ist insbesondere berechtigt, den Verkäufer und/oder den Käufer von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen.
4. Kaufvertragsbedingungen für alle anderen Fahrzeuge
4.1 Der rechtswirksame Vertragsabschluss erfolgt mit dem Angebotszuschlag. Mit Kaufabschluss wird automatisch vom System eine Bestätigung des Kaufs und des Kaufpreises („Proformafaktura“) an den Bieter versandt.
Der Bieter hat nach Zugang der Proformafaktura den Kaufpreis auf die ausgewiesene Bankkontoverbindung unter Angabe der Auftrags-ID unverzüglich überweisen. Nach Zahlungseingang wird innerhalb von 10 Tagen dem Bieter die Faktura zugestellt und das Fahrzeug inklusive Fahrzeuggenehmigungspapiere zur Abholung freigegeben. Die Faktura dokumentiert den Rechtstitel.
Etwaige Rechnungsbeanstandungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Monaten nach dem Ausstellungstag der Rechnung erhoben werden.
4.2. Zahlungsverzug Im Fall des Zahlungsverzuges eines Teiles oder des gesamten Kaufpreises von mehr als 5 Kalendertagen ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag ohne Nachfristsetzung zurücktreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, 15 % des gesamten Kaufpreises als verschuldensunabhängige Konventionalstrafe zu verrechnen. Unabhängig davon ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz für eventuell wegen des Rücktritts entstandene Schäden geltend zu machen.
4.3. Erwerb eines Fahrzeuges durch einen Bieter mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebiets aber mit Sitz innerhalb der EU Der Erwerb eines Fahrzeuges durch einen Bieter mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes, aber innerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt wie nachstehend:
> Zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 500,-- exkl. USt
> Hinterlegung eines EUR-Betrages in Höhe der österreichischen USt als Kaution. Diese Kaution wird nicht verzinst.
> Bekanntgabe der Käuferadresse und einer gültigen Steuernummer (UID Nummer). > Auf der Rechnung wird die UID des Bieters vermerkt. > Auf der Rechnung wird der Hinweis erfolgen „innergemeinschaftliche Lieferung“. > Es muss ein Nachweis vom Käufer über die Lieferung in das übrige Gemeinschafsgebiet erbracht werden. > Vorlage der Bestätigung, dass das gegenständliche Kraftfahrzeug im Bestimmungsland zum Verkehr zugelassen wurde. Mit der Vorlage aller geforderten Unterlagen erhält der Bieter die Kaution retour. Sollten die geforderten Unterlagen nicht binnen 30 Tagen vorgelegt werden, wird die vorliegende Faktura storniert und dem Bieter eine Faktura über den Kaufpreis, der auch 20 % USt. beinhaltet in Rechnung gestellt, die Kaution wird für diesen Fall einbehalten.
3.4. Erwerb eines Fahrzeuges durch einen Bieter mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebiets mit Sitz außerhalb der EU (Verbringung ins Drittland) Der Erwerb eines Fahrzeuges durch einen Bieter mit Sitz außerhalb des österreichischen Bundesgebietes und außerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt wie nachstehend:
> Zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 500,-- exkl. USt > Hinterlegung eines EUR-Betrages in Höhe der österreichischen USt als Kaution. Diese Kaution wird nicht verzinst > Der ausländische Bieter hat das Fahrzeug auf eigene Gefahr, Kosten und auf eigene Rechnung ins Drittland zu verbringen. > Vorlage der Ausfuhrbestätigung/Zollpapiere durch den Käufer > Vorlage der Bestätigung, dass das gegenständliche Kraftfahrzeug im Bestimmungsland zum Verkehr zugelassen wurde. Mit der Vorlage aller geforderten Unterlagen erhält der Bieter die Kaution retour. Sollten die geforderten Unterlagen nicht binnen 30 Tagen vorgelegt werden, wird die vorliegende Faktura storniert und dem Bieter eine Faktura inkl. 20 % USt. in Rechnung gestellt, die Kaution wird für diesen Fall einbehalten.
4.4. Abholung Die Fahrzeugabholung kann erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung – bei ausländischen Erwerbern nach Hinterlegung der Kaution und Übergabe der geforderten Unterlagen – erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug im Eigentum des jeweiligen Verkäufers.
Die Abholung ist innerhalb von 10 Kalendertagen ab Angebotszuschlag durchzuführen. Fahrzeuggenehmigungspapiere, etwaige Ersatzschlüssel etwaige Winter- oder Sommerreifen werden mit dem Fahrzeug am Abholungsort ausgefolgt.
Sollte das Fahrzeug nicht fristgerecht abgeholt werden, wird eine Standgebühr in Höhe von EUR 8,- exkl. USt.- für jeden zusätzlichen Standtag in Rechnung gestellt. Der jeweilige Standplatzpartner, derzeit die Fa. Hödlmayr Urban Logistics GmbH (UID: ATU14820309) ist berechtigt, diese Standplatzgebühr dem Bieter direkt zu verrechnen.
Das Fahrzeug ist am jeweiligen Standort auf Gefahr des Bieters abgestellt.
4.5 Haftung/Irrtum etc. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Käufers. Der Verkäufer leistet weder Gewähr noch haftet er für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften. Der Verkäufer hat dem Käufer auch keine Eigenschaften ausdrücklich zugesagt. Klarstellend festgehalten wird, dass die Fahrzeugangaben (insbesondere der Fahrzeugzustandsbericht) keine Eigenschaftszusage darstellen.
Angaben über Maße, Gewichte, Kraftstoffverbrauch, Baujahr usw. sowie über Dauer und Maß der Benutzung sind als unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten. Eine Haftung für Irrtümer bei der Beschreibung der Fahrzeuge und deren Spezifikation auf der Plattform wird ausgeschlossen.
Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf eine Anfechtung des Kaufvertrages aus welchem Grund auch immer, insbesondere wegen Irrtums oder laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte).
4.6. Entfernung Firmenaufschriften Der Käufer ist verpflichtet unverzüglich nach Abholung, jedenfalls aber vor der Zurschaustellung und dem Verkauf des erworbenen Fahrzeuges sämtliche Firmenaufschriften, Beklebungen oder Folierungen des bisherigen Fahrzeugnutzers zu entfernen.
4.8. Verbindliche Zusicherungen Sollten entgegen der Regel ergänzende Auskünfte und Zusicherungen zu Kaufgegenständen oder zu den Verkaufsabläufen von Mitarbeitern der Verkäufer getätigt werden, sind diese nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich erteilt werden.
4.9. Gefahrtragung Die Preis-, Sach- und Leistungsgefahr geht von den Verkäufern im Zeitpunkt des Zuschlages auf den Bieter/Käufer über.
4.10 Die Schlussbestimmungen der vorliegenden AGB gelten auch für den Kaufvertrag.
5. Haftung
5.1. Nutzung der Plattform Der Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen auf der Plattform. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Betreibers kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
5.2. Zustand der Fahrzeuge Der Bieter erklärt durch Anbotsabgabe auf der Plattform ausdrücklich in Kenntnis des Fahrzeugzustandsberichts zu sein und /oder das Fahrzeug besichtigt zu haben und auf die Besichtigung verzichtet zu haben. Der Bieter nimmt zur Kenntnis, dass Fahrzeuge mit einer P10-ID vor Anbotsabgabe nicht besichtigt werden können.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Abtretung Dem Bieter ist es untersagt, vor Erlangung des Eigentums über das Fahrzeug zu verfügen. Etwaige Ansprüche gegen Dritte aus einer dennoch vorgenommenen Verfügung tritt der Bieter schon hiermit an den dies hiermit annehmenden Verkäufer ab.
6.2. Nebenabreden Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
6.3. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame Bedingung ist durch entsprechende Vereinbarungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich erstrebten Ziel rechtswirksam am nächsten kommen.
6.4. Forum und anzuwendendes Recht Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist das dafür sachlich zuständige Gericht in Handelssachen in Wien, Österreich. Das Vertragsverhältnis einschließlich allfälliger Streitigkeiten bezüglich seines Zustandekommens unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechts.
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